Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Wärmeplanung in der Gemeinde Tarp
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Beratung |
Frau Wunderlich (Klimaschutzmanagerin der Region Flensburg) informiert über die mögliche Erstellung eines Konzeptes zur Wärmeplanung der Gemeinde Tarp:
kWKP = kommunale Wärme- und Kälteplanung
- Gesetze zum Thema Wärmeplanung für Kommunen
aktuelle Verpflichtung nach EWKG §7
Wärmeplanungsgesetz bundesweit (WPG) seit 01/2024
aktuelle Fassung EWKG vom Dezember 2021
GEG für Privatpersonen
- Verpflichtung von der Gemeinde Tarp gemäß §7 EWKG SH:
Wärmeplan muss bis 17.12.2027 vorliegen
- Finanzierung
formloser Antrag für Konnexitätsmittel bis 31.10.2024
Beschluss der Gemeindevertretung notwendig
- Kostenschätzung
ein Kriterienkatalog zur Kostenschätzung wurde erstellt
realistisch für Tarp: 60.000 € – 70.000 €
Konnexitätsmittel um 33.000 €
- Evaluierung des fertigen Wärmeplanes alle 3 Jahre
Inhalt: Analyse und Festlegung, wie die Wärme- und Kälteversorgung im gesamten Gemeindegebiet auf regenerative Weise sichergestellt werden kann.
- Schritte der Wärmeplanung
1. Bestandsanalyse
2. Prognose zukünftiger Wärmebedarf
3. Potentialanalyse
4. Zielszenario & Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete
5. Umsetzungsmaßnahmen
- Beschluss des Wärmeplanes und anschließende Veröffentlichung
- Ziel: 2045 treibhausgasneutrale Versorgung der Gemeinde
Anstehende Schritte:
- ab jetzt: Beschluss zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung
- bis 31.10.2024: Beantragung der Konnexitätsmittel
- Vergabe an einen Dienstleister
- spätestens bis Ende 2026: Projektstart
- spätestens 17.12.2027: Vorlegen des finalisierten Wärmeplans