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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Wärmeplanung in der Gemeinde Tarp  

Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 4
Gremium: Umweltausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:06 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung

Frau Wunderlich (Klimaschutzmanagerin der Region Flensburg) informiert über die mögliche Erstellung eines Konzeptes zur Wärmeplanung der Gemeinde Tarp:

kWKP = kommunale Wärme- und Kälteplanung

  • Gesetze zum Thema Wärmeplanung für Kommunen

      aktuelle Verpflichtung nach EWKG §7

      Wärmeplanungsgesetz bundesweit (WPG) seit 01/2024

      aktuelle Fassung EWKG vom Dezember 2021

      GEG für Privatpersonen

  • Verpflichtung von der Gemeinde Tarp gemäß §7 EWKG SH:

      Wärmeplan muss bis 17.12.2027 vorliegen

  • Finanzierung

      formloser Antrag für Konnexitätsmittel bis 31.10.2024

      Beschluss der Gemeindevertretung notwendig

  • Kostenschätzung

      ein Kriterienkatalog zur Kostenschätzung wurde erstellt

      realistisch für Tarp: 60.000 € – 70.000 €

      Konnexitätsmittel um 33.000 €

  • Evaluierung des fertigen Wärmeplanes alle 3 Jahre

 

Inhalt: Analyse und Festlegung, wie die Wärme- und Kälteversorgung im gesamten Gemeindegebiet auf regenerative Weise sichergestellt werden kann.

  • Schritte der Wärmeplanung

      1. Bestandsanalyse

      2. Prognose zukünftiger Wärmebedarf

      3. Potentialanalyse

      4. Zielszenario & Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete

      5. Umsetzungsmaßnahmen

  • Beschluss des Wärmeplanes und anschließende Veröffentlichung
  • Ziel: 2045 treibhausgasneutrale Versorgung der Gemeinde

 

Anstehende Schritte:

  • ab jetzt: Beschluss zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung
  • bis 31.10.2024: Beantragung der Konnexitätsmittel
  • Vergabe an einen Dienstleister
  • spätestens bis Ende 2026: Projektstart
  • spätestens 17.12.2027: Vorlegen des finalisierten Wärmeplans