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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/25/015  

Betreff: Erweiterung der Gemeindeverordnung zum Schutz vor Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen in der Gemeinde Oeversee um die Ortsteile Augaard, Barderup-Nord und Barderup-Ost
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Kenntnisnahme
26.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 01.01.2023 wurde die Gemeindeverordnung zum Schutz vor Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen in der Gemeinde Oeversee (Immissionsschutzverordnung – ImSchVO -) erlassen.

Nach § 2 der Verordnung umfasst deren Geltungsbereich die Gebiete der geschlossenen Ortschaften Barderup, Juhlschau, Munkwolstrup und Oeversee mit Ausnahme bauplanerisch ausgewiesener Gewerbegebiete.

Inzwischen sind im Gemeindegebiet drei weitere Ortsteile als geschlossene Ortschaften ausgewiesen worden: Augaard, Barderup-Nord und Barderup-Ost.

Der § 2 einer Neufassung der Gemeindeverordnung wurde daher um diese Ortsteile ergänzt.

Die Neufassung soll zum 01.04.2024 in Kraft treten.

 

Die erlassende Stelle für eine Gemeindeverordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr ist der Bürgermeister. Für diesen besteht die Pflicht, die Verordnung der Gemeindevertretung vorzulegen, damit diese ihre beratende Funktion wahrnehmen kann. Der Erlass der Verordnung ist nicht an die Zustimmung der Gemeindevertretung gebunden.


Anlage/n:

Entwurf der Neufassung der Immissionsschutzverordnung der Gemeinde Oeversee

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Neufassung Gemeindeverordnung - Immissionsschutzverordnung - nur digital - (113 KB)