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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/047-02  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über Ausnahmen in Bezug auf das Konzept über Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde Oeversee
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
26.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee geändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.2022 ist das Freiflächenkonzept einstimmig verabschiedet worden.

 

In dem Konzept sind unter 3.2.5 die gemeindespezifischen Kriterien festgelegt:

AUSZUG

3.2.5 Gemeindespezifische Kriterien

Grundsätzlich wird von der Gemeinde Oeversee die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Gemeindegebiet befürwortet.

 

Die Grundsatz- und Zielformulierung des LEP 2021 zum Thema Solarenergie (vgl. Punkt 4.5.2, LEP 2021) zu einer raumverträglichen und möglichst freiraumschonenden Entwicklung teilt die Gemeinde Oeversee und strebt infolgedessen eine Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen ausschließlich in definierten Potenzialräumen an, welche die Gemeinde in Rahmen eines Abwägungsprozesses abgestimmt hat. Hierbei ist die Gemeinde zu dem folgenden Ergebnis gekommen:

 

  • Vorrangige Nutzung der bereits vorbelasteten Bereiche von Bahn und Autobahn
  • Berücksichtigung eines 100-Meter-Abstands zu Siedlungsgebieten
  • Berücksichtigung der allgemeinen Empfehlungen aus dem Beratungserlass, insbesondere bezüglich einer naturverträglichen Gestaltung und Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild
  • Sicherung von Ackerflächen mit hoher bis sehr hoher Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft.
  • Steigerung der Bürgerakzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Gemeinde entsprechend des § 6 des EEG 2021 bzw. 2023 sowie der Möglichkeit der Teilhabe der Bürger bei zukünftigen PV-Projekten vor Ort.

 

Konkret werden die genannten Grundsätze wie folgt angewandt:

 

  • Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen nur innerhalb der drei hierfür priorisierten Eignungsräume
  • Entwicklung von ca. 110 ha Gemeindefläche für PV- Freiflächenanlagen
  • Berücksichtigung eines 100-Meter-Abstands zu Wohnbebauungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung bei zukünftigen Bauleitplanverfahren.

 

Es ist im Grundsatz zu beraten und zu entscheiden, wie mit Anträgen von Dritten im aktuellen Zeitpunkt umzugehen ist, bzw. wann eine Evaluation des bestehenden und beschlossenen Konzeptes vorzunehmen ist.

 


Anlage/n:

Keine