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Der Jugendbeirat ist in der Gemeinde die Interessensvertretung für alle Kinder und Jugendlichen. Der Jugendbeirat setzt sich für die Angelegenheiten und Wünsche der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden ein.

Es ist wichtig, dass für alle Menschen die Möglichkeit besteht, ihre Anliegen, Ideen und Meinungen gegenüber Politik und Verwaltung zu äußern. Als Teil der Gesellschaft können Kinder, Jugendliche und Heranwachsende so durch den Jugendbeirat eine Stimme bekommen. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Jugendbeirates ist in § 47 f der Gemeindeordnung festgelegt. Diese schreibt vor, dass die Gemeinde Kinder und Jugendliche bei allen Angelegenheiten, welche das Leben und Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, beteiligen muss. Der Beirat in Tarp kann insgesamt aus 5 jungen Menschen im Alter von 10 - 20 Jahren bestehen.

Hier findet ihr die Satzung der Gemeinde Tarp zum Jugendbeirat.

Der Jugendbeirat nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung teil und hat dort ein Antrags- und Rederecht zu allen Belangen, die einen Zusammenhang zu den Interessen von Kindern und Jugendlichen haben. Zudem können eigene Ideen und Projekte vorgebracht werden.

Der Jugendbeirat ist unter der E-Mail Adresse jugendbeirat[at]tarp.de erreichbar.

Wahl zum Jugendbeirat

Im November 2025 wird der Jugendbeirat der Gemeinde Tarp neu gewählt. Bis zum 24. Oktober kannst du als Kandidatin oder Kandidat vorgeschlagen werden. Gewählt wird vom 24. - 30. November 2025.