Bürgerbüro - Formularcenter
Bitte laden Sie sich das benötigte Formular herunter, füllen sie aus und bringen das Original entweder persönlich mit oder senden dieses per Post an:
Amt OeverseeTornschauer Str. 3 - 5
24963 Tarp
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren erleichtert Ihnen wesentlich die Zahlung von
- Grundbesitzabgaben
- Verbrauchsgebühren
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- und weiterer Verwaltungsgebühren sowie Abgaben
Haben Sie ein Konto bei der Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Finanzbuchhaltung des Amtes Oeversee unter der Telefonnummer 0 46 38 / 88 46 gerne zur Verfügung.
Zur An- oder Ummeldung eines Kindes ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie daher das Formular "Einwilligung des anderen Elternteils" zur An- bzw. Ummeldung.
Download Formular Einwillungen des anderen Elternteils
Dieses Formular kann online ausgefüllt werden, benötigt aber die Unterschriften und muss zum Antrag mitgebracht werden. Bitte denken Sie auch an Vorlage des Personalausweises.
Sie wollen einen neuen Personalausweis, Reisepass oder Kindereisepass beantragen? Hinweise zu den Beantragungsverfahren sowie allgemeine Hinweise zu den Themen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass können Sie unter "Was erledige ich wo?" durch Eingabe des entsprechenden Stichwortes nachlesen.
Download Anlage zum Passantrag (für Kinder)
Dieses Formular kann online ausgefüllt werden, benötigt aber die Unterschriften und muss zum Antrag mitgebracht werden.
Download Abholungsvollmacht für Personalausweise
Dieses Formular kann online ausgefüllt werden, benötigt aber die Unterschrift und muss zur Abholung mitgebracht werden.
Ab dem 1. November 2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz, welches die An- und Abmeldung von Bürgern betrifft. Laut § 17 des Bundemeldegesetzes ist jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen an- oder abzumelden. Außerdem ist nach § 19 der Wohnungsgeber dazu verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Mit der Wohnungsgeberbestätigung müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, da der Mietvertrag nicht ausreicht. Sollten Sie in eine eigene Immobile ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung vorzulegen.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Das dafür nötige Meldeformular können Sie sich rechts herunterladen.
Weitere Informationen über die Hundesteuerpflicht entnehmen Sie bitte der Rubrik Hundesteuer unter Was erledige ich wo.
Antrag auf Erteilung einer Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle.
Download Antrag
Das Formular kann Online ausgefüllt und abgesendet werden
Möchten Sie eine Übermittlungssperre einrichten oder aufheben, nutzen Sie bitte das Formular und senden uns dies ausgefüllt und unterschrieben zu.
Download Antrag Übermittlungssperre
Dieses Formular kann online ausgefüllt werden, benötigt aber die Unterschrift